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Romantik Krone
Familie Pohler
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A-6600 Lechaschau
Tirol - Austria
Telefon +43 5672 62354
Fax +43 5672 62354-6

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  Geschichte des Gasthof Romantik Krone
 

Es war einmal . . .

Wappenbrief für Herrn Antoni P o h l e r , Richter
und Mayer der Pfarre Aschau im Gericht Ehrnberg Tyrol und
Herrn Bernhard P o h l e r , beide Brüder

25. Juni 1677
I. L. H. Balthasar von Nolarn auff Nolenstein Pfalzgraff zu Latein Comes Palatinus et Auratae Militae
Eques, Pfalzgraf und der goldenen Miliz Ritter, derr Röm.Kay.Maytt; Leopoldi deß Ersten Unseres
allgergnädigsten Herrn, Herrn Rath. Bekenne hiermit öffentlich vnd thue Kundt Jedermänniglich in
Hafft diß Brieffs, daß nach dem der Allerdurchlauchtigste, Großmächtigste vnd vnüberwündlichste,
Fürst und Herr, Herr Ferdinand diß Nahmbens der Dritte, von Gottes Gnaden Ur-Erwöhlte Römische
Kaiser, Uns Allergnädigster Herr, Herr hochlöbbichster vnd Seelister gedächtnus, mich annoch bey
Zeitten Ihres Lebens vnd Regierung alß Ihrer Maystt; Rath vnd des Kaiserl. Hoffs Comitem Palatinum
mit vielerley unterschiedlichen Freyheitten Privilegien vnd statlichen begnadungen begabt vnd unter
andern in meinem Diplomate, welches unter in Dato den 27. Februari Anno 1644 in Wien außgegangen, gnädiglich versehen, daß ich die Zeit meines Lebens auß Kaiserliche Gnad vnd sonderbarer Freyheit, nach meinem gefallen, Ehrlichen, Redlichen guter geberden vnd Sitten auch gegen Ihrer Maytt: vnd dem Heyl. Röm. Reich wohlverdienten Persohnen, so Ich dazu tauglich erkenne einen Jeden nach seiner Stand und weesen, gebührende Zaichen, Wappen auch Adelich Kleinod mit Schild vnd Helmb geben vnd verleihen auch Sie Lehens- vnd Wappensgenoß mit allen darzu gehörenden Ehren, Würden, Freyheitten, Vortheilen, Rechten vnd Gewohnheitten, deren sich andere Ihre Kay: Maytt: vnd deß Heyl: Röm. Reichs Lehens - Wappengenoß, Leuth freiven, freüen, brauchen vnd genies&zlig;en, machen möge, Alles besag vnd in Krafft eines sonders Articuls in dem von höchst gedachter Röm: Kayl: Mayst: mir aus sonderm gnädigsten Willen gegebenen Palatinat begriffen welcher in nachfolgende worte besteht. Dann auch thun vnd geben Wir ehegemelte Balthasar von Nolarn über obgesetztes alles diese besondre gnad auch Unsere vollkommene Macht vnd Gewalt daß Ehrliche Redlichen Leuthen, die er dessen würdig erachten halte vnd erkennen wird ./. welches Wir dannseinem Gefallen, Discretion vnd beschaidenheit haimgestellt haben wolle ./. einen Jeden nach seinem Stand vnd weesen, Zaichen, Wappen und Klainoder mit Schildt vnd Helm geben und verleyhen Dieselbe Persohnen Wappen vnd Lehensgenoß machen schöpften vnd erheben soll vnd mag also daß dieselben Persohnen, so gedachter Balthasar von Nolarn mit Zaichen, Wappen vnd Kleinoden Schildt und Helmb wie obstehet begaben und fürsehen würdet auch ihre Eheliche Leibes Erben vnd dernselben Erbens Erben solche Zaichen, wappen, Kleinod mit Schild vnd Helmb für und für in Ewig Zeith haben vnd deren in allen vnd die den erhebliche vnd redlichen, Sache vnd Geschäffte zu Schimpf vnd Ernst im streitte, stürme, Schlachten, K&aumpfen, gestechen, gefechte Panieren Gezeltenaufschlagen, Insiegeln Petschaften Kleinodien, Begräbnüs&zlig;e, gemählde vnd sonste aller orthen vnd Ende nach ihre wohlgefalle gebrauchen auch alle vnd iede Gnad Freyheit, Ehr, Würde Vortheil Recht: vnd Gerechtigkeit mit äbtern vnd Lehen geistlichen vnd weldtliche zu haben zu halte, vnd zu tragen mit ander vnsern vnd des Heyl: Rö:m Reichs Wappen: vnd Lehensgenosleüthe, lehe vd alle andere Gericht vd Recht zu besitzen vortheil zu schöpfen vnd Recht zu spreche, vnd desßen allen theilhaftig, würdig, Empfänglich vnd darzu tauglich, geschickht vnd guet sein in geistlichen vnd weltlichen Standen vnd Sachen vnd sich desßen alles freiüen, gebrauchen vnd genießen sollen vdd mögen als andereVnsere vnd desß Heil: Röm: Reichs Lehens: vd wappensgenoßleuthe solches alles haben vnd sich desßen freive gebrauchen vnd genies&zlig;en vom

Recht: oder Gewohnheit, von aller männiglich vngehindert. Zweiln dan ich Balthasar vonNolarn auff Nolenstein von Ihro Kay: Maytt: obgehörtermas&zlig;en aller gnädigst befreyet, habe Ih betracht vnd wahrgenommen, mit was Erbahr: Redlig vnd Geschikligkeit, gueten Sitten Tugenten vnd gueter Vernunfft,

Herr A n t o n i P o h l e r

Richter vnd Mayr der Pfarr Aschaw im Gericht Ehrenberg Tyrol vnd

B e r n h a r d P o h l e r

beede Bebrüeder bey Anno 1648 in wehrenden Kriegszeitten inner vnd ausßer des Landes, zum besten nutzen von Auffnehmbung des gemainen Weesens ie vnd alllezeit gelaistet haben. Damit derowegen nun andere gleichfals sich zu solche vd zudes gemaine Nutz beste zu befleis&slig;e desto mehr geraitzetvond aufgemunitert werde: Als habe ich mit wohlbedachteMueth guetem Rath vnd rechte wis&zlig;in Crafft meines habende Gewalts vnd Kaisrl: Freyheit in allerbest: vd beständigster formb, weiß vd gestald wie es immer am Cräfftigste vd beständigsten sein soll vnd mag ihnen Herrn A n t o n i , vnd B e r n h a r d P o h l e r n , beede Gebrüdern ihren Ehelige Leibs Erben vnd dersselbe Erbens Erben Mann vnd Frawen ihres Nahmbens vnd Stammens von geburth dieses hernach geschriebene Klainodt oder Wappen, welches sie für vnd für in Ewiger Zeith führen vd gebrauchen sollen vd mögen, ertheilt. Alß nehmblich mit Nahmbe einen Quadrirten Schildt des&szllig;en obere rechte Feldung Weiß, oder Silber: die linke aber Schwartz: oder Kohl: Hingege die vntere Rechte Schwartz: oder Kohl: vd die linke Weiß: oder Silberfarb, in der obern Rechten vd vntern lincken ieder drey Rohte Sechseckigte Sterne, in der obern Linken vd vntern Rechten feldung aber in ieder, eigebl: oder goldfarber gege der Rechten gekehrter aufrechts stehender grimmiger Löw mit aufges-Pörte Rachen Rothausßgeschlagener Zungen vd über den Rücken aufgeschwune doppeltem Schwaiff. ieder in seiner forder rechten Brancken einen Sechseckigen Rothen Stern haltend. Auf dem Schildt stehet ein freyer Thurnirs Helmb, zur Rechten mit gelb oder Goldt: vnd Schwartz oder Kohl: zur Lincken aber mit Roth oder Rubin vd weiß, oder Silberfarben Helmdecken, vnd darob eine von Gelb Schwartz Roth vnd Weiß zusam gewundene haynische Binde, ihre End oder extremiteten zu beyden seitten nemblich zur Rechten gelb vnd Schwartz zur Lincken aber Roth vnd Weiß von sich außschwingend. über dieser Binden seind zu sehen, Zween außgebraitte Adlersfügel, Ihre Fachßen der eine gegen der Rechten, der andr gegen der Lincken kherend iede in zwey gleiche theil über Zwerg abgetheilet, der Rechte obere theil Weiß oder Silber. Der vntere Roth: oder Rubin: der linkhe obere aber gelb: oder Goldt: vd der vnter Schwartz oder Kohlfarb, Zwischen beyden diesen flügeln aber ein halber von seinem Bauch an in die Höhe sthender gelb: oder Goldfarb grimmiger Löwe mit offenem Rachen vnd Rothaußgeschlagener Zungen, seine linke Branken vnter sich, die Rechte aber über sich vd in diser einen Roth: oder Rubinfarben Sechsckhigten Stern halten, erscheinet. In mas&zlig;en dann solches Wappe vnd Klainod in mitten diese gegenwertigen Brieffs gemacht vd aigentlicher mit seine hauptfarben entworffen ist. Verleyhe vnd giebe Ihnen auch in Crafft dieses Brieffs das hinführ obgenandter Herr Antoni P o h l e r vnd sein Brueder derenselben Erbens Erben Bernhard P o h l e r ihre Eheliche Leibes Erbe vnd derenselben Erbens Erben solch obgeschrieben Adeliches Wappen vnd Clainod Ewiglich führen vnd die in allen Ehrlich: vnd Redlichen sache Aemptern vnd geschäfften zu Schimpf vnd Ernst zu streitte, stürme, Schlachte, Kämpfen, aufz&uum;gen, gefechten, gestechen, Fahnen, Thurnieren, Rennen, Feldzügen, Panieren, Gezelten aufschlagen. In sie siegeln Petschafften, Klainodien begräbnusßen Fenstern, gemählde vnd sonsten an allen orthen vnd Enden nach ihren Ehren, Notturffte willen vnd wohlgefalle alß andere so solches alles haben, führen sich deren frewen vnd gebrauchen auch alle vnd iegliche Freyheit Ehren, Würden, Vortheil, Recht, Gerechtigkeit vnd gewohnheit haben, mit geistlich vnd Weltliche Lehen, Aembtern vnd Beneficien zu haben, zu halten zu tragen zu Empfahen vnd auffzunehmbe mit andern der kay: Maytt: vnd Lehensgenosleuthen Gericht vnd Recht zu besitzen Vortheil zu schöpfen, vnd Recht zu spreche deß allen würdig, Empfänglich, dazue taugliclh, geschickt vnd guet sein, sich derselben in Geist: vnd Weltdlichen Ständen vnd Sachen, in dem gantzen Römischen Reich vnd alß weith vnd fern sich höchstgedacht Ihrer Kay.Maytt: Mir verliehene Privilegien erstreckhen vnd außweisen gebrauchen vnd genies&zlig;en sollen vnd mögen, wie Wappensgewohnheit vnd, Recht ist, von Allermänniglich unverhindert. Vnd ist hierumben im Nahmben vnd von wegen höchst gedachten Röm: Kay: Maytt: vnd in Crafft meine Palatinats auß Römischer Kaiserlichen gegebener Macht vnd Freyhwir, an alle vnd Jede der Kay: Maytt: vd deß Heyl.Röm: Reichs vntherthanen vnd getrewen Waß Würden, Standts. oder Weesens die seind, Ernstlich in Crafft angezaigter Kayserl: Maytt. Freyheit meinethalben ein freündliches /. wie sich gegen einen ieden seinem Standt nach gebühret ./. bitten vnd begehren, daß sie benandte Herrn Antoni P o h l e r vnd sein Brueder Bernhard P o h l e r vnd ihre Eheliche Leibes Erbn vnd Erbens Erben, fü vnd für in Ewiger Zeit an dem Bemelten Wappen vnd Klainod damit Ich Sie begabt habe, nicht hindern noch Irren, sondern Sie derselben auch gemelter Gnaden, Freyheitten, Ehren vd. Würde: getewlich vnd geruehiglich gebrauchen, genies&zlig;en vnd gantzlich darbey bleiben zu las&zlig;en, vd hier wieder nicht thuen noch daß Jemandts andern zuthuen gestatten, in keine weis noch weege. als lieb einem Jeden seye, höchstgedachte Kaiserl: vnd deß Heyl: Röm: Reichs schwähre Vngnad vnd Dazu ein Pöen nehmblich funtzig March Löttigen Goldts zuver meyden, wie dann austrücklich in obangezeigtem Kayserl: Maytt: Freyheitten begriffen ist, die ein ieder so offt Er freuenttlichen hier wieder thäte, halb in der Kay:Maytt: vnd deß Heyl.RöReichs Cammer, vnd der anderhalben theil Mir oder dem belaidigten vnabläßlich zu bezahlen verfallen sein solle./. Doch ander die villeicht dem vorbeschriebenen Wappen gleich fürten, an ihre Wappen vnd Rechten vnvorgriffen vnd in alle weeg vnshädlich./. Zu Vrkhundt desßen habe Ich Ihnen diese gegenwertige, mit aigener Hand vnd anhängig meines Palatinates Insiegel./. des&zlig;en Ich Mich in dergleichen Fällen gebrauche./.erthailt vnd bekräftiget.

Geschehen Wien den Fünfvndzwanzigsten Monatstag Iuny, Nach der gnadenreichen Geburth Vnseres Erlösers vnd Seeligmachers JESUS CHRISTUS. Ein Tausendsechshundert Sieben vnd Siebentzigsten Bey Regierung des großmächtigsten vnd undüberwindlichsten Fürsten vnd Römischen Kaysers, seiner Reichedeß Römischen im zwanzigsten deß Hungarischen im Dreyvndzwantzigsten deß Böheimbischenim Eivnd Zwantzigsten Jahr.

Ittem u Supra
Balthasar v. Nolarn
Comes Palatinus

( Siegelrundschschrift )
Balthasar Nolare De Nolenstein
C M. Consili.Et Com Palatinus.

Anmerkung. Das Origninal ist im Besitze des Josef Pohler, Pulververschleißer in Reutte - Kög - Ehrnbergstraße Nr. 12 (Abgeschrieben im Juni 1923). Heute, 1961, ist es im Kaufhaus Schretter bei der mit Schretter verheirateten Tochter des Jos. Pohler (unter Glas eingerahmt im Wohnzimmer).

Zur Geschichte des Pohler-Wappenbriefes
Aufzeichnungen meines Vaters Alois Pohler, Reutte

Als ich am 12. Juni 1923 den Pulververleger Josef Pohler in Reutte auf der Kög bat, mir den Wappenbrief zum Abschreiben und Malen des Wappens durch denm bekannten Kirchenmaler und Bildschnitzer Josef Spielmann in Ehrwald (gestorben am 18. Dezember 1924)für einige Tage zu leihen, entsprach er gerne meiner bitte, da wir uns gegenseitig als Heimatkundler gut bekannt waren.
Auf meine Frage, wie er zum Wappenbrief gekommen sei, sagte er zu mir: "Der ist durch eine Erbschaft von Lechaschau zu uns nach Reutte gekommen und ich bin die dritte Generation, die ihn besitzt und gut verwahrt. Mein Vater Alfred Pohler, gestorben 1864, hat ihn hoch geschätzt und war sehr stolz darauf. Mein Großvater Magnus Pohler, gestorben um 1810, erhielt als hochangesehener und verdienter Bürger von Reutte denselben durch Erbschaft von seinem äteren und früh verstorbenen Bruder. Unsere Vorfahren waren schon seit urdenklichen Zeiten mit dem Schießpulververkauf 'behördlich aussgestattet' und das war damals eine große Ehrensache"
Im Urbarbuch von Ernberg werden in der Mannschaftsbeschreibung im Gericht Ernberg, "de anno 1624 die lödigen und verheiratten Mannspersonen, die sich im Gericht Ernberg aufhalten und für Kriegserfahrenheit qualifiziert sind" mit Namen genannt wie: die Rädermacher, Schmiede, Holzknechte zum Schanzen- und Lezenbau, für Geschütze, sodann Ross und Wagen zur Fortbringung von Kriegsmaterial wie Munition, Proviant, ein "Pulverer Ohler(?) auf der Kög"... "wonach zu was jeder tauglich sein könne".

1737
Der Pfleger und Landrichter von Ernberg Herr Johann von Pach versammelte als Vorgesetzter die Vertreter des Pfarrers des Gerichtes Ernberg. Dabei wurden die herrschaftlichen Schießgaben für die gesamten Schießstände im Gerichte Ernberg nach der neu verfassten Ordnung für tirol verteilt. Als "Pulverer" wird darin wieder ein Pohler auf der Kög genannt. (Schützenbuch Ernberg im Heimatmuseum und Dr. Karl Lechner 1927 in "Tiroler Stimmen".)

1924
Danksagung für den am 7. Oktober 1924 verstorbenen Josef Pohler, Pulververlger und ehemaliger Waldaufseher in Reutte auf der Kög.... Die tieftrauernden Familien Pohler und Ihrenberger in Reutte und Vils. (Außerferner Bote vom 9. Oktober 1924, Seite 11). Anmerkung: Von diesem Josef Pohler habe ich den Wappenbrief zu leihen bekommen!

1930
Fräulein Anna Pohler starb am Montag, 6. Oktober 1930, ehemalige Störnäherin, an Altersschwäche im 70. Lebensjahr. Die Verstorbene war Mitbesitzerin des sogenannten "Pohlerhauses" auf der Kög in Reutte. Als dieses Haus an den Finanzwachkommisär Lumper überging, behielt sie dort ein Zimmer als Ausgedinge. (Außerferner Bote vom 8. Oktober 1930, Nr. 81, Seite 3)

1938
Im Alter von 58 Jahren starb am Sonntag um halb zwei Uhr nachmittags in Vils (Datum unbekannt! M.P.) der Betriebsleiter der Firma Schretter und Comp. Josef Pohler. Vor wenigen Wochen erlitt der Verstorbene einen Schlaganfall, von dessen Folgen er sich nicht erholen konnte Josef Pohler entstammte aus der alteingesessenen Reuttener Familie Pohler von der Kög vulgo "Pulverer". Seit urdenklichen Zeiten hatte die Familie den amtlichen Pulververschleiß inne. Als junger Mann erlernte er das Bäckerhandwerk und betrieb als selbständiger Meister dieses Geschäft in der heutigen Bäckerei Knittel. Dieser Beruf machte aber dem jungen Bäckermeister nicht viel Freude. Sein Streben ging weiter. Da bot sich eine Gelegenheit in der in vollem Aufschwung begriffenen Zementfabrik in Vils. Mit großem Fleiß und großer Freude hing er an dieser Arbeit und brachte es bis zum Betriebsleiter dieser Firma, der er nunmehr dreißig Jahre diente. Durch seinen offenen und aufrichtigen Charakter erfreute er sich größter Beliebtheit nicht nur bei seinen Untergebenen, sondern auch bei allen, die ihn kannten. Nun ist er für immer heimgegangen und was sterblich an ihm war, wurde heute Mittwoch vormittags in Breitenwang bestattet. Außer der Gattin trauern noch sechs erwachsene Kinder um den Vater. Seine jüngste Tochter Ria ist die Gattin des Kreisleiters Ing. Karl Schretter in Reutte." (Außerferner Bote vom 13. April 1938, Nr. 29, Seite 6)

Auf diesem Weg kam der Wappenbrief zur Familie Schretter, Drogerie in Reutte Untermarkt. Über den rechtmäßen Besitz wurde von einem Bruder der Ria Schretter in Pflach durch fast zwei Jahre ein gerichtlicher Prozess geführt, weil im Testament nichts darüber enthalten war. Ich selbst mußte bei Gericht auch eine Aussage machen über das, was mir bekannt war. Heute befindet sich der Wappenbrief bei Ria Pohler-Schretter, Drogerie, Reutte, Untermarkt 4 im Wohnzimmer unter Glas und schön eingerahmt als Schmuck.
1978: Den Wappenbrief soll Joachim Schretter haben.
(Das sind Aufzeichnungen meines Vaters Alois Pohler, Reutte, Kirchweg 22)

Nachtrag: Zum 80. Geburtstag meines Vaters wollte ich ihm eine Kopie des Wappenbriefes schenken. Ich war bei Frau Schretter mit allen Unterlagen im Geschäft. Nach längerem Verneinen sagte sie mir dann doch, daß sie den Wappenbrief kenne aber nicht wisse wo er sei. Schließlich gelang es uns, durch Vermittlung von Fotograf Reiter drei Fotos zu bekommen.
Aber wo ist der Wappenbrief heute?
(Maria Pohler, 19.1.2005)